Offizielle Webseite der Stadt Frechen

Zum Inhalt.
Zur Hauptnavigation.
Zu den Access Keys.
Kurzportrait der Stadt Frechen

  • > Home
  • > Rathaus Online
  • > Standesamt
  • > Urkundenservice


Urkundenservice
Allgemeiner Hinweis:

Personenstandsurkunden werden nur für betroffene oder beteiligte Personen ausgestellt. Anspruch auf die Ausstellung von Urkunden hat demnach nur die Person selbst, auf die sich der Eintrag bezieht, deren Ehegatte sowie die Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen, also auch Geschwister, Onkel, Tante etc. müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen oder eine schriftliche Vollmacht einer berechtigten Person beibringen!
     Formular zur Urkundenanforderung
     (pdf, 35.61 KB)


 

Familienbuch
Führung des Familienbuches

Seit dem 01.01.1958 wird für jede in der Bundesrepublik geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt. Darin sind alle Daten, die für die Ehe von Bedeutung sind, enthalten und werden ständig aktualisiert und fortgeschrieben. Die Entwicklung einer Familie ist daraus absehbar. Es werden hier insbesondere
  • die Personendaten der Eheleute und ihrer Eltern aufgeführt,
  • Tag und Ort der Eheschließung sowie die Erklärung zur Namensführung dokumentiert,
  • die aus der Ehe entstammenden Kinder registriert,
  • aber auch das Ende einer Ehe (z.B. durch Tod oder Scheidung) eingetragen.
Das Familienbuch befindet sich immer am Heiratsort der Ehegatten.


Anlegen eines Familienbuches auf Antrag

Wurde eine Ehe im Ausland geschlossen, kann ein Familienbuch auf Antrag nur für hier wohnende Eheleute beim Standesamt Frechen angelegt werden. Voraussetzung ist, dass zumindest einer der Ehegatten Deutscher, Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling oder Staatenloser ist.
Wegen der Besonderheiten eines jeden Einzelfalles ist für die Anlegung des Familienbuches eine persönliche Vorsprache erforderlich. Das Standesamt ist nach vorheriger Terminabsprache gerne für Sie da. Gebühren:

Die Gebühr für die Anlegung eines Familienbuches bei Eheschließungen im Ausland beträgt 33,00 Euro. Die Anlegung eines Familienbuches für Spätaussiedler und Vertriebene ist gebührenfrei. Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch kostet 8,00 Euro.

 

Ausfertigen der Heiratsurkunde
Ausfertigung der Heiratsurkunde

Die Heiratsurkunde wird bei der Eheschließung erstellt und beweist »nur« die Eheschließung mit Datums- und Ortsangabe. Sie wird nur dort ausgestellt, wo die Ehe geschlossen wurde. Sie erhalten daher beim Standesamt Frechen nur Heiratsurkunden von Ehen, die auch hier in Frechen  geschlossen wurden.
Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 7,00 Euro, für jede weitere Urkunde 3,50 Euro.

 

Abschrift aus dem Familienbuch
Abschrift aus dem Familienbuch

Wird eine Abschrift aus dem Familienbuch notwendig, wird für das rasche Auffinden des Familienbuches die Angabe des gemeinsamen Familiennamens bzw. der Familienname des Mannes und/oder der Geburtsname der Frau benötigt. Beglaubigte Abschriften oder Auszüge aus dem Familienbuch können persönlich oder schriftlich beantragt werden.
Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 8,00 Euro und für jede weitere Urkunde 4,00 Euro.

 

Geburtsurkunde
Geburtsurkunde

Eine Ausfertigung der Geburtsurkunde für verschiedenste Angelegenheiten kann ohne großen Aufwand bestellt werden. Die Geburtsurkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, welches die Geburt beurkundet hat.
Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 7,00 Euro, für jede weitere Urkunde 3,50 Euro.


Internationale Geburtsurkunde

Die mehrsprachige internationale Geburtsurkunde dient insbesondere zum Gebrauch im Ausland. Die Urkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, welches die Geburt beurkundet hat.Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 7,00 Euro, für jede weitere Urkunde 3,50 Euro.

 

Ausstellung von Sterbeurkunden
Ausstellung von Sterbeurkunden

Nicht selten müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, z.B. um eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu regeln oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu. Dazu ist oftmals eine Sterbeurkunde erforderlich. Die Urkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, wo der Sterbefall beurkundet wurde. Hierzu sind folgende Angaben erforderlich:
- ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses oder der Verwandtschaft
- Angaben über den Verstorbenen (Name, Sterbetag, persönliche Daten)
Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 7,00 Euro, für jede weitere Urkunde 3,50 Euro.

 

Anfrage Geburtszeit
Anfrage Geburtszeit

Gerne teilen wir Ihnen mit, wann zu welcher Uhrzeit Sie geboren wurden.Diese Auskunft kann nur in Frechen geborenen Personen erteilt werden und kostet 5,00 Euro.

 

 

Quicklink

 

 

Öffnungszeiten

 

  • Montag:08.30-12.30
    Dienstag:08.30-12.30
    Donnerstag:08.30-12.30
    14.00-17.30
    Freitag:08.30-12.30


[Alt + 1] [Alt + 2] [Alt + 3] [Alt + 4]