Urkundenservice

Allgemeiner Hinweis:
Personenstandsurkunden werden nur für betroffene oder beteiligte Personen ausgestellt. Anspruch auf die Ausstellung von Urkunden hat demnach nur die Person selbst, auf die sich der Eintrag bezieht, deren Ehegatte sowie die Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen, also auch Geschwister, Onkel, Tante etc. müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen oder eine schriftliche Vollmacht einer berechtigten Person beibringen!
Personenstandsurkunden werden nur für betroffene oder beteiligte Personen ausgestellt. Anspruch auf die Ausstellung von Urkunden hat demnach nur die Person selbst, auf die sich der Eintrag bezieht, deren Ehegatte sowie die Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen, also auch Geschwister, Onkel, Tante etc. müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen oder eine schriftliche Vollmacht einer berechtigten Person beibringen!
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Familienbuch

Führung des Familienbuches
Seit dem 01.01.1958 wird für jede in der Bundesrepublik geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt. Darin sind alle Daten, die für die Ehe von Bedeutung sind, enthalten und werden ständig aktualisiert und fortgeschrieben. Die Entwicklung einer Familie ist daraus absehbar. Es werden hier insbesondere
Anlegen eines Familienbuches auf Antrag
Seit dem 01.01.1958 wird für jede in der Bundesrepublik geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt. Darin sind alle Daten, die für die Ehe von Bedeutung sind, enthalten und werden ständig aktualisiert und fortgeschrieben. Die Entwicklung einer Familie ist daraus absehbar. Es werden hier insbesondere
- die Personendaten der Eheleute und ihrer Eltern aufgeführt,
- Tag und Ort der Eheschließung sowie die Erklärung zur Namensführung dokumentiert,
- die aus der Ehe entstammenden Kinder registriert,
- aber auch das Ende einer Ehe (z.B. durch Tod oder Scheidung) eingetragen.
Anlegen eines Familienbuches auf Antrag
Wurde
eine Ehe im Ausland geschlossen, kann ein Familienbuch auf Antrag nur
für hier wohnende Eheleute beim Standesamt Frechen angelegt werden.
Voraussetzung ist, dass zumindest einer der Ehegatten Deutscher,
Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling oder Staatenloser ist.
Wegen
der Besonderheiten eines jeden Einzelfalles ist für die Anlegung des
Familienbuches eine persönliche Vorsprache erforderlich. Das Standesamt
ist nach vorheriger Terminabsprache gerne für Sie da. Gebühren:
Ausfertigen der Heiratsurkunde

Ausfertigung der Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde wird bei der Eheschließung erstellt und beweist »nur« die Eheschließung mit Datums- und Ortsangabe. Sie wird nur dort ausgestellt, wo die Ehe geschlossen wurde. Sie erhalten daher beim Standesamt Frechen nur Heiratsurkunden von Ehen, die auch hier in Frechen geschlossen wurden.
Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 7,00 Euro, für jede weitere Urkunde 3,50 Euro.
Die Heiratsurkunde wird bei der Eheschließung erstellt und beweist »nur« die Eheschließung mit Datums- und Ortsangabe. Sie wird nur dort ausgestellt, wo die Ehe geschlossen wurde. Sie erhalten daher beim Standesamt Frechen nur Heiratsurkunden von Ehen, die auch hier in Frechen geschlossen wurden.
Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 7,00 Euro, für jede weitere Urkunde 3,50 Euro.
Abschrift aus dem Familienbuch

Abschrift aus dem Familienbuch
Wird eine Abschrift aus dem Familienbuch notwendig, wird für das rasche Auffinden des Familienbuches die Angabe des gemeinsamen Familiennamens bzw. der Familienname des Mannes und/oder der Geburtsname der Frau benötigt. Beglaubigte Abschriften oder Auszüge aus dem Familienbuch können persönlich oder schriftlich beantragt werden.
Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 8,00 Euro und für jede weitere Urkunde 4,00 Euro.
Wird eine Abschrift aus dem Familienbuch notwendig, wird für das rasche Auffinden des Familienbuches die Angabe des gemeinsamen Familiennamens bzw. der Familienname des Mannes und/oder der Geburtsname der Frau benötigt. Beglaubigte Abschriften oder Auszüge aus dem Familienbuch können persönlich oder schriftlich beantragt werden.
Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 8,00 Euro und für jede weitere Urkunde 4,00 Euro.
Geburtsurkunde

Geburtsurkunde
Eine Ausfertigung der Geburtsurkunde für verschiedenste Angelegenheiten kann ohne großen Aufwand bestellt werden. Die Geburtsurkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, welches die Geburt beurkundet hat.
Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 7,00 Euro, für jede weitere Urkunde 3,50 Euro.
Internationale Geburtsurkunde
Die mehrsprachige internationale Geburtsurkunde dient insbesondere zum Gebrauch im Ausland. Die Urkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, welches die Geburt beurkundet hat.Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 7,00 Euro, für jede weitere Urkunde 3,50 Euro.
Eine Ausfertigung der Geburtsurkunde für verschiedenste Angelegenheiten kann ohne großen Aufwand bestellt werden. Die Geburtsurkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, welches die Geburt beurkundet hat.
Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 7,00 Euro, für jede weitere Urkunde 3,50 Euro.
Internationale Geburtsurkunde
Die mehrsprachige internationale Geburtsurkunde dient insbesondere zum Gebrauch im Ausland. Die Urkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, welches die Geburt beurkundet hat.Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 7,00 Euro, für jede weitere Urkunde 3,50 Euro.
Ausstellung von Sterbeurkunden

Ausstellung von Sterbeurkunden
Nicht selten müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, z.B. um eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu regeln oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu. Dazu ist oftmals eine Sterbeurkunde erforderlich. Die Urkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, wo der Sterbefall beurkundet wurde. Hierzu sind folgende Angaben erforderlich:
- ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses oder der Verwandtschaft
- Angaben über den Verstorbenen (Name, Sterbetag, persönliche Daten)
Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 7,00 Euro, für jede weitere Urkunde 3,50 Euro.
Nicht selten müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, z.B. um eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu regeln oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu. Dazu ist oftmals eine Sterbeurkunde erforderlich. Die Urkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, wo der Sterbefall beurkundet wurde. Hierzu sind folgende Angaben erforderlich:
- ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses oder der Verwandtschaft
- Angaben über den Verstorbenen (Name, Sterbetag, persönliche Daten)
Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 7,00 Euro, für jede weitere Urkunde 3,50 Euro.
Anfrage Geburtszeit

Anfrage Geburtszeit
Gerne teilen wir Ihnen mit, wann zu welcher Uhrzeit Sie geboren wurden.Diese Auskunft kann nur in Frechen geborenen Personen erteilt werden und kostet 5,00 Euro.
Gerne teilen wir Ihnen mit, wann zu welcher Uhrzeit Sie geboren wurden.Diese Auskunft kann nur in Frechen geborenen Personen erteilt werden und kostet 5,00 Euro.
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Montag: 08.30-12.30 Dienstag: 08.30-12.30 Donnerstag: 08.30-12.30 14.00-17.30 Freitag: 08.30-12.30



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