Offizielle Webseite der Stadt Frechen

Zum Inhalt.
Zur Hauptnavigation.
Zu den Access Keys.
Kurzportrait der Stadt Frechen

  • > Home
  • > Rathaus Online
  • > Standesamt
  • > Lebenspartnerschaft


Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft

Seit dem 01.10.2001 haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, ihre Lebenspartnerschaft von dem zuständigen Standesbeamten eintragen zu lassen. Dies ist in Frechen  möglich, wenn Sie
- Ihren Hauptwohnsitz in Frechen haben,
- volljährig sind und
- ledig, geschieden, verwitwet sind bzw. ihre Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.

Vorab sind zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft und Prüfung der Voraussetzungen folgende Urkunden und Nachweise vorzulegen:

Ledige, volljährige deutsche Staatsangehörige:
  • Personalausweis oder Reisepass (sowohl bei der Anmeldung als auch - nochmals- bei der Verpartnerung),
  • neue beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, falls diese nach dem 01.01.1958 die Ehe geschlossen haben,
  • neue Abstammungsurkunde vom Geburtsstandesamt beider Personen, falls die Ehe der Eltern vor dem 01.01.1958 geschlossen worden ist
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung, (ggf. auch Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis),
  • Abstammungsurkunde eines evtl. bereits vorhandenen Kindes.
Je nach Fallgestaltung und falls Sie schon einmal verheiratet waren, sind weitere Urkunden oder sonstige Nachweise erforderlich. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Sie optimal beraten können. Falls einer von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist eine persönliche Vorsprache beim Standesamt notwendig. Um Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir eine vorherige Terminabsprache. Sie müssen sich beide persönlich anmelden. Ist eine/r der Partner/innen verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den anderen Partner bzw. die andere Partnerin erklären. Einen Vordruck dieser so genannten Beitrittserklärung erhalten Sie im Standesamt.

Können Sie beide aus wichtigem Grund nicht persönlich kommen, ist eine Anmeldung auch schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich. Auch hierzu gibt es einen Vordruck beim Standesamt.

Gebühren: Die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist gebührenfrei.Für die Anmeldung zur Partnerschaft (Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit) beträgt die Gebühr 33,00 Euro. Bei Auslandsbeteiligung erhöht sich die Gebühr auf 55,00 Euro.

 

 

Quicklink

 

 

Öffnungszeiten

 

  • Montag:08.30-12.30
    Dienstag:08.30-12.30
    Donnerstag:08.30-12.30
    14.00-17.30
    Freitag:08.30-12.30


[Alt + 1] [Alt + 2] [Alt + 3] [Alt + 4]