Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft

Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
Seit dem 01.10.2001 haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, ihre Lebenspartnerschaft von dem zuständigen Standesbeamten eintragen zu lassen. Dies ist in Frechen möglich, wenn Sie
- Ihren Hauptwohnsitz in Frechen haben,
- volljährig sind und
- ledig, geschieden, verwitwet sind bzw. ihre Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
Vorab sind zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft und Prüfung der Voraussetzungen folgende Urkunden und Nachweise vorzulegen:
Ledige, volljährige deutsche Staatsangehörige:
Können Sie beide aus wichtigem Grund nicht persönlich kommen, ist eine Anmeldung auch schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich. Auch hierzu gibt es einen Vordruck beim Standesamt.
Gebühren: Die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist gebührenfrei.Für die Anmeldung zur Partnerschaft (Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit) beträgt die Gebühr 33,00 Euro. Bei Auslandsbeteiligung erhöht sich die Gebühr auf 55,00 Euro.
Seit dem 01.10.2001 haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, ihre Lebenspartnerschaft von dem zuständigen Standesbeamten eintragen zu lassen. Dies ist in Frechen möglich, wenn Sie
- Ihren Hauptwohnsitz in Frechen haben,
- volljährig sind und
- ledig, geschieden, verwitwet sind bzw. ihre Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
Vorab sind zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft und Prüfung der Voraussetzungen folgende Urkunden und Nachweise vorzulegen:
Ledige, volljährige deutsche Staatsangehörige:
- Personalausweis oder Reisepass (sowohl bei der Anmeldung als auch - nochmals- bei der Verpartnerung),
- neue beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, falls diese nach dem 01.01.1958 die Ehe geschlossen haben,
- neue Abstammungsurkunde vom Geburtsstandesamt beider Personen, falls die Ehe der Eltern vor dem 01.01.1958 geschlossen worden ist
- Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung, (ggf. auch Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis),
- Abstammungsurkunde eines evtl. bereits vorhandenen Kindes.
Können Sie beide aus wichtigem Grund nicht persönlich kommen, ist eine Anmeldung auch schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich. Auch hierzu gibt es einen Vordruck beim Standesamt.
Gebühren: Die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist gebührenfrei.Für die Anmeldung zur Partnerschaft (Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit) beträgt die Gebühr 33,00 Euro. Bei Auslandsbeteiligung erhöht sich die Gebühr auf 55,00 Euro.
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Öffnungszeiten
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Montag: 08.30-12.30 Dienstag: 08.30-12.30 Donnerstag: 08.30-12.30 14.00-17.30 Freitag: 08.30-12.30



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