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Beurkundung Sterbefall
Beurkundung eines Sterbefalles

Der Tod einer Person wird vom Standesamt des Sterbeortes beurkundet. Grundlage hierfür ist die Todesbescheinigung des Arztes, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind. Der Sterbefall ist spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Ist dies ein Sonnabend, so muss die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.

Gebühren:
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, z.B. Beerdigung, Krankenkasse, Rente. Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.
Die erste Urkunde kostet 7,00 Euro, jede weitere Urkunde 3,50 Euro.

 

 

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Öffnungszeiten

 

  • Montag:08.30-12.30
    Dienstag:08.30-12.30
    Donnerstag:08.30-12.30
    14.00-17.30
    Freitag:08.30-12.30


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