Stadtentwässerung

Information zur Dichtheitsprüfung bei bestehenden Grundstücksentwässerungs-leitungen nach § 61 a Landeswassergesetz Nordrhein Westfalen (LWG NRW)
Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die Dichtheitsprüfung bei einer Änderung sofort, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden.
Für die Stadtteile Frechens heißt das mit der Ausnahme von Teilen in Köngigsdorf und Neufreimersdorf: Für die Stadtteile Frechens, die nicht im Wasserschutzgebiet liegen, ist die Dichtheitsprüfung spätestens bis zum 31.12.2015 durchzuführen.
Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die Dichtheitsprüfung bei einer Änderung sofort, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden.
Für die Stadtteile Frechens heißt das mit der Ausnahme von Teilen in Köngigsdorf und Neufreimersdorf: Für die Stadtteile Frechens, die nicht im Wasserschutzgebiet liegen, ist die Dichtheitsprüfung spätestens bis zum 31.12.2015 durchzuführen.
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Diagrammdarstellung zur Dichtheitsprüfung
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Infoflyer der Stadtverwaltung Frechen mit Fragen und Antworten zur Erklärung
(pdf, 397.44 KB)
Sicherung gegen Rückstau

Die Verantwortlichen der Abteilung Stadtentwässerung der Stadtverwaltung Frechen machen darauf aufmerksam, dass der Schutz vor Rückstau im eigenen Keller ausschließlich Angelegenheit des Anschlussnehmers ist. Die Rückstauebene ist die jeweilige Straßenhöhe an der Anschlussstelle. "Schützen Sie sich vor eindringendem Waser infolge von Rückstau, z.B. bei starken Regenfällen, indem Sie geeignete Maßnahmen treffen!
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abteilung Stadtentwässerung informieren Sie gerne bei Fragen im Zusammenhang mit den dargestellten Themen „Dichtheitsprüfung„ und „Sicherung gegen Rückstau„:
Stadt Frechen
Abteilung Stadtentwässerung
Johann-Schmitz-Platz 1 bis 3
50226 Frechen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abteilung Stadtentwässerung informieren Sie gerne bei Fragen im Zusammenhang mit den dargestellten Themen „Dichtheitsprüfung„ und „Sicherung gegen Rückstau„:
Stadt Frechen
Abteilung Stadtentwässerung
Johann-Schmitz-Platz 1 bis 3
50226 Frechen
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Sprechzeiten und Kontakt

Sie erreichen uns:
Mo. - Mi. 8.30 bis 10.30 Uhr
Do. 8.30 bis 12.30 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Fr. 8.30 bis 12.30 Uhr
Abteilungsleiter Wolfgang Brückner - Fon 02234 501 266
E-Mail an Wolfgang Brückner
Jürgen Grabbe - Fon 02234 501 410
E-Mail an Jürgen Grabbe
Siegfried Motz - Fon 02234 501 408
E-Mail an Siegfried Motz
Evelyn Bacher Fon - 02234 501 579
E-Mail an Evelyn Bacher



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