Behördlicher Datenschutz

Behördlicher Datenschutz
Die Datenschutzrichtlinie 1995/46/EG der EU war Ausgangspunkt für eine umfassende Novelle des Datenschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Gesetz wurden alle Maßnahmen umgesetzt, die von der EU als europaweit verbindliches Recht festgelegt worden waren.
Ein Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Einrichtung von "behördlichen Datenschutzbeauftragten", die in ihrer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle die erforderlichen Maßnahmen zur Verwirklichung und Kontrolle des Datenschutzes treffen: in Form von Information, Beratung, Projektbegleitung, Schulung oder Kontrollen. Dies war zuvor Aufgabe der Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Die Behörden erhalten durch diese Dezentralisierung ein höheres Maß an Eigenverantwortlichkeit, und die Bürgerinnen und Bürger haben vor Ort eine Datenschutzinstanz zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Die Datenschutzrichtlinie 1995/46/EG der EU war Ausgangspunkt für eine umfassende Novelle des Datenschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Gesetz wurden alle Maßnahmen umgesetzt, die von der EU als europaweit verbindliches Recht festgelegt worden waren.
Ein Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Einrichtung von "behördlichen Datenschutzbeauftragten", die in ihrer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle die erforderlichen Maßnahmen zur Verwirklichung und Kontrolle des Datenschutzes treffen: in Form von Information, Beratung, Projektbegleitung, Schulung oder Kontrollen. Dies war zuvor Aufgabe der Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Die Behörden erhalten durch diese Dezentralisierung ein höheres Maß an Eigenverantwortlichkeit, und die Bürgerinnen und Bürger haben vor Ort eine Datenschutzinstanz zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.



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