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Korruptionsbekämpfungsgesetz
Am 01. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Nach § 17 des Gesetzes sind die Rats- und Ausschussmitglieder der Stadt Frechen dazu verpflichtet, dem Bürgermeister schriftlich Auskunft zu geben über
  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  • die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.  

Der Bürgermeister ist als Hauptverwaltungsbeamter ebenfalls dazu verpflichtet, gegenüber dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises entsprechende Angaben zu machen.

Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Der Rat der Stadt Frechen hat in seiner Sitzung am 10.05.2005 beschlossen, die nach § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes erhobenen Angaben auf der städtischen Homepage sowie im Amtsblatt der Stadt Frechen zu veröffentlichen.

In den nachfolgenden Dateien finden Sie zum einen die tabellarische Übersicht der Angaben des Bürgermeisters und der Ratsmitglieder, zum anderen die Angaben der sonstigen Ausschussmitglieder als pdf-Dokument:

Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen obliegt der/dem Meldepflichtigen.

   Bürgermeister und Ratsmitglieder
   (pdf, 33.54 KB)

   Sachkundige BürgerInnen der Fraktionen und Ausschussmitglieder des JHA
   (pdf, 47.15 KB)

   Korruptionsbekämpfungsgesetz
   (pdf, 41.54 KB)


 

 

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Ansprechpartnerin

 

  •    Mareike Mischke
       Fon 02234 501 278
       
       E-Mail schicken


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