Der Rat der Gemeinde

"Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig", heißt es in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung.
"Er kann Entscheidungen auf Ausschüsse oder auf den hauptamtlichen Bürgermeister als Chef der Verwaltung übertragen", so die Gemeindeordnung weiter.
Die Bürgerinnen und Bürger wählen auf 5 Jahre den Rat der Stadt mit insgesamt 44 Mitgliedern. 22 Mitglieder des Rates werden direkt in 22 Wahlbezirken gewählt, 22 ziehen über die Listen der politischen Parteien ins Rathaus ein.



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