Dankmalschutz - eine wichtige Aufgabe

Die Erhaltung von Denkmälern ist seit Bestehen des Denkmalschutzgesetzes NW (1980) zu einer wichtigen Aufgabe geworden. Dabei geht es heute nicht mehr nur um einige historische Prunkstücke, wie Kirchen und Schlösser, sondern ganz allgemein um Zeugnisse unserer lebendigen Vergangenheit, um gewachsene Stadt- und Ortsbereiche, um Ensembles, Straßenzüge, Plätze, Grünanlagen und ganze Dörfer, sondern auch um Einzelgebäude. Aus diesem Grunde sind die zuständigen Denkmalbehörden verpflichtet, schutzwürdige Gebäude in die Denkmalliste einzutragen.
Die Denkmalbehörde hat folgende Aufgaben:
- Führung der Denkmalliste gem. § 3 DSchG
Beratung der Denkmaleigentümer in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege - Erteilung von Erlaubnissen nach § 9 Denkmalschutzgesetz NW für alle Bau- und Renovierungsmaßnahmen an und in einem Baudenkmal sowie in dessen näherer Umgebung
- Ausstellung von Steuerbescheinigungen für denkmalpflergerisch abgestimmten und mit einer Erlaubnis versehenen Maßnahmen
- Annahme und Bearbeitung von Förderungsanträgen (siehe Abschnitt Denkmalförderung)
- Erteilung von Bußgeldbescheiden bei Maßnahmen, die ohne Erlaubnis durchgeführt werden
- Anordnung von Ersatzvornahmen, zur akuten Sicherung denkmalwerter Substanz.



Denkmalschutz