Schwerbehindertenangelgenheiten

Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sind an der Information im Rathausfoyer erhältlich.
Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
Notwendige Unterlagen:
- Schwerbehindertenausweis (dieser darf nicht länger als zwei Monate abgelaufen sein, vorzeitige Verlängerung nur max. 2 Monate vor Ablauf möglich.)
Parkerleichterungen für Behinderte (u.a. zur Benutzung von öffentlichen Behindertenparkplätzen)
Notwendige Unterlagen:
- Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „aG“ oder „BL“
- ein aktuelles Passbild
Quicklink
Öffnungszeiten
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Montag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Dienstag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Mittwoch: 07.30-12.30 Donnerstag: 07.30-12.30 14.00-18.00 Freitag: 07.30-12.30



Schwerbehindertenangelegenheiten