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Rundfunkgebühren - Befreiung

Hinweis:
Anträge sind vorab bei der Bürgerberatung erhältlich.

Notwendige Unterlagen sind im Original und Kopie vorzulegen. Antrag und Unterlagen werden an die GEZ weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung.


Notwendige Unterlagen:
jeweils Original + Kopie:
- aktueller Sozialhilfebescheid
- Grundsicherungsbescheid
- Bescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld
- Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen
- BAföG Bescheid
- Bescheid über Leistungen nach § 27e BVG
- Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
- Bescheid über Hilfe zur Pflege nach SGB oder BVG
- Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG


 

 

Quicklink

 

 

Öffnungsz

 

  • Montag:07.30-12.30
    14.00-16.00
    Dienstag:07.30-12.30
    14.00-16.00
    Mittwoch:07.30-12.30
    Donnerstag:07.30-12.30
    14.00-18.00
    Freitag:07.30-12.30


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