Rundfunkgebühren - Befreiung

Hinweis:
Anträge sind vorab bei der Bürgerberatung
erhältlich.
Notwendige Unterlagen sind im Original und Kopie vorzulegen. Antrag und
Unterlagen werden an die GEZ weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung.
Notwendige Unterlagen:
jeweils Original + Kopie:
- aktueller
Sozialhilfebescheid
- Grundsicherungsbescheid
- Bescheid über den Bezug von
ALG II oder Sozialgeld
- Bescheid über den Bezug von
Asylbewerberleistungen
- BAföG Bescheid
- Bescheid über Leistungen nach
§ 27e BVG
- Schwerbehindertenausweis
mit RF-Merkzeichen
- Bescheid über Hilfe zur
Pflege nach SGB oder BVG
- Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG
Quicklink
Öffnungsz
-
Montag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Dienstag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Mittwoch: 07.30-12.30 Donnerstag: 07.30-12.30 14.00-18.00 Freitag: 07.30-12.30



GEZ-Befreiung