
Nach den Bestimmungen des Personalausweisgesetzes müssen alle Deutschen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einen Personalausweis besitzen.
PersonalausweisZuständige Antragsbehörde ist die Stadt/Gemeinde in der der Hauptwohnsitz besteht.
Hinweise:
1. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3-4 Wochen.
2. Der Personalausweis ist bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
3. Die Unterschrift auf dem Personalausweisantrag muss persönlich in der Bürgerberatung geleistet werden.
Notwendige Unterlagen:
- Ein aktuelles Passbild mit hellem Hintergrund
- Personalausweis, Reisepass, und Kinderreisepass(-ausweis) (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist)
- zusätzlich bei Erstantrag: Geburtsurkunde
- zusätzlich bei Verlust: Führerschein und Geburts- oder Heiratsurkunde oder Reisepass; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss zusätzlich zur Geburts- oder Heiratsurkunde ein Bürge mit gültigem Ausweis vorsprechen.
Gebühren:
8,00 bis 14,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis
Wenn vor Fertigstellung des Personalausweises bereits ein Ausweisdokument benötigt wird, kann bei Beantragung des endgültigen Ausweises ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Hinweis:
Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate. Der vorläufige Ausweis wird sofort ausgestellt.
Notwendige Unterlagen:
- Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen für die Beantragung des vorläufigen Personalausweises wird ein weiteres aktuelles Passbild benötigt.
Gebühr:
14 Euro
Reisepass
Hinweise:
1. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4-5 Wochen.
2. Der Reisepass ist vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
3. Die Unterschrift auf dem Passantrag muss persönlich im Bürgeramt geleistet werden.
Notwendige Unterlagen:
- Ein aktuelles Passbild mit hellem Hintergrund (biometrietauglich).
- Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis (auch wenn Gültigkeit abgelaufen ist)
- zusätzlich bei Erstantrag: Geburtsurkunde.
- zusätzlich bei Verlust: Führerschein und Geburts- oder Heiratsurkunde; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss zusätzlich zur Geburts- oder Heiratsurkunde ein Bürge mit gültigem Ausweis vorsprechen.
Gebühren:
37,50 € vor und 59,00 € ab dem 24. Lebensjahr.
Vorläufiger Reisepass
Hinweis:
Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 1 Jahr. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.
Wenn vor der Fertigstellung des Reisepasses bereits ein Pass benötigt wird, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Es gelten die gleichen Vorraussetzungen wie beim Reisepass.
Notwendige Unterlagen:
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen für den Reisepass wird 1 weiteres aktuelles biometrietaugliches Passbild benötigt.
Gebühren:
26,00 Euro
Kinderreisepass
Jedes deutsche Kind kann bis zum 16. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten.
Hinweis:
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt, wenn alle notwendigen Unterlagen einschließlich Unterschrift vorliegen.
Notwendige Unterlagen:
- Ein aktuelles Passbild (biometrietauglich)
- Geburtsurkunde
- Personalausweise und Unterschriften beider Elternteile bzw. Sorgebe-rechtigten auf dem Antrag (vorab in der Bürgerberatung erhältlich), ggf. Sorgerechtsnachweis.
Gebühr:
13,00 Euro
48-Seiten-Pass
Diese Pässe erhalten im Vergleich zum herkömmlichen EU-Reisepass zusätzliche Seiten für VISA-Einträge und eignen sich daher besonders für Geschäftsleute und Vielreisende.
Gebühren:
59,50 Euro vor dem 24. Lebensjahr und 81,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr
Express-Reisepass
Hinweise:
1. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3-4 Tage.
2. Der Reisepass ist vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Notwendige Unterlagen:
siehe Reisepass
Gebühren:
69,50 Euro vor dem 24. Lebensjahr und 91,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr.
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