
Nach den Bestimmungen des
Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen besteht die Pflicht, sich innerhalb
einer Woche nach dem Wechsel der Wohnung bei der Meldebehörde an- oder
umzumelden.
Seit dem 01.06.2004 ist eine
Abmeldung bei der Wegzugsgemeinde bei Umzügen im Inland (außer Nebenwohnungen)
gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben.
Anmeldung
Zuzug nach Frechen aus einer anderen Stadt oder Gemeinde.
Notwendige Unterlagen:
- Vordruck „Anmeldung bei der
Meldebehörde“ (bei der Bürgerberatung erhältlich)
- Alle Personalausweise,
Reisepässe und Kinderreisepässe(ausweise)
- Geburtsurkunden bei Zuzug von
Kindern
Ummeldung
Umzug innerhalb der Stadt Frechen
Notwendige Unterlagen:
- Vordruck „Anmeldung bei der
Meldebehörde“ (bei der Bürgerberatung
erhältlich)
- Personalausweise zur Anschriftenänderung
Abmeldung
Wegzug aus Frechen in eine andere Stadt oder Gemeinde: Seit dem 01.06.2004 ist die Abmeldepflicht bei Umzügen im Inland entfallen.
Dies gilt jedoch nicht für Nebenwohnungen und Wegzüge ins Ausland.
Quicklink
Öffnungszeiten
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Montag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Dienstag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Mittwoch: 07.30-12.30 Donnerstag: 07.30-12.30 14.00-18.00 Freitag: 07.30-12.30



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