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Meldeangelegenheiten

Nach den Bestimmungen des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen besteht die Pflicht, sich innerhalb einer Woche nach dem Wechsel der Wohnung bei der Meldebehörde an- oder umzumelden.

Seit dem 01.06.2004 ist eine Abmeldung bei der Wegzugsgemeinde bei Umzügen im Inland (außer Nebenwohnungen) gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben.


Anmeldung
Zuzug nach Frechen aus einer anderen Stadt oder Gemeinde.

Notwendige Unterlagen:
- Vordruck „Anmeldung bei der Meldebehörde“ (bei der Bürgerberatung erhältlich)
- Alle Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe(ausweise)
- Geburtsurkunden bei Zuzug von Kindern


Ummeldung
Umzug innerhalb der Stadt Frechen

Notwendige Unterlagen:
- Vordruck „Anmeldung bei der Meldebehörde“ (bei der Bürgerberatung erhältlich)
- Personalausweise zur Anschriftenänderung


Abmeldung
Wegzug aus Frechen in eine andere Stadt oder Gemeinde: Seit dem 01.06.2004 ist die Abmeldepflicht bei Umzügen im Inland entfallen. Dies gilt jedoch nicht für Nebenwohnungen und Wegzüge ins Ausland.


 

 

Quicklink

 

 

Öffnungszeiten

 

  • Montag:07.30-12.30
    14.00-16.00
    Dienstag:07.30-12.30
    14.00-16.00
    Mittwoch:07.30-12.30
    Donnerstag:07.30-12.30
    14.00-18.00
    Freitag:07.30-12.30


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