
Hinweise:
Bei Änderung von Lohnsteuerkarten von Verheirateten sind beide Karten vorzulegen!
Der Eintrag von Freibeträgen für Kinder über 18 Jahre erfolgt durch das Finanzamt!
Lohnsteuerkarten werden jedes Jahr bis zum 31.10. an alle Lohnsteuerpflichtigen versandt/verteilt, die am 20.09. ihren Hauptwohnsitz in Frechen hatten. Treten die Vorraussetzungen erst nach dem Stichtag ein oder bei Verlust können Lohnsteuer- oder Ersatzlohnsteuerkarten beantragt werden. Auch sind Änderungen der ausgestellten Lohnsteuerkarten möglich.
Notwendige Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Lohnsteuerkarte (bei Änderung)
- Geburtsurkunde bei Eintragung von Kinderfreibeträgen (falls das Kind nicht in Frechen gemeldet ist wird eine steuerliche Lebensbescheinigung von der Gemeinde / Stadt benötigt, bei der das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist.)
- Heiratsurkunde bei Steuerklassenwechsel (falls vorher nicht schon nach Verheiratetensteuerklasse besteuert)
- Gerichtliche Kirchenaustrittserklärung bei Änderung der Religionszugehörigkeit.
Gebühr:
4,00 Euro für Ersatzlohnsteuerkarten; ansonsten gebührenfrei
Quicklink
Öffnungsz
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Montag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Dienstag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Mittwoch: 07.30-12.30 Donnerstag: 07.30-12.30 14.00-18.00 Freitag: 07.30-12.30



Lohnsteuerkarten