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Fischereischeine

Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen. Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das 10. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat, es sei denn, es wurde eine Fischerprüfung abgelegt.

Jede Person, die das 14. Lebensjahr erreicht hat und eine Fischerprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein.

Notwendige Unterlagen:
- Zeugnis über die Fischerprüfung
- Passfoto
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
- Personalausweis (Kinderreisepass)


Gebühren:
8,00 Euro Jugendfischereischein
10,00 Euro Jahresfischereischein
30,00 € Fünfjahresfischereischein


 

 

Quicklink

 

 

Öffnungszeiten

 

  • Montag:07.30-12.30
    14.00-16.00
    Dienstag:07.30-12.30
    14.00-16.00
    Mittwoch:07.30-12.30
    Donnerstag:07.30-12.30
    14.00-18.00
    Freitag:07.30-12.30


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