Fischereischeine

Wer die Fischerei ausübt,
muss einen Fischereischein besitzen. Einen Jugendfischereischein
erhält derjenige, der das 10. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr
erreicht hat, es sei denn, es wurde eine Fischerprüfung abgelegt.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr
erreicht hat und eine Fischerprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen
Jahres- oder Fünfjahresschein.
Notwendige Unterlagen:
- Zeugnis über die
Fischerprüfung
- Passfoto
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung
eines Erziehungsberechtigten.
- Personalausweis (Kinderreisepass)
Gebühren:
8,00 Euro Jugendfischereischein
10,00 Euro Jahresfischereischein
30,00 € Fünfjahresfischereischein
Quicklink
Öffnungszeiten
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Montag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Dienstag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Mittwoch: 07.30-12.30 Donnerstag: 07.30-12.30 14.00-18.00 Freitag: 07.30-12.30



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