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Bewohnerparkausweise

Hinweis:
Die Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) muss die aktuelle Wohnanschrift enthalten!

Bewohnerparkausweise für die Stadtmitte, Parkzonen Nord und Süd werden in der Bürgerberatung ausgegeben. Bewohner sind diejenigen Personen, die in diesem Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich gemeldet sind. Die Bewohnerparkausweise haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

 

Notwendige Unterlagen:
- Kopie der Zulassungsbescheinigung I
- Sofern das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller zugelassen ist, ist ein Über-lassungsnachweis des Kraftfahrzeughalters erforderlich.
- Antrag (bei der Bürgerberatung erhältlich)


Gebühr:
26,00 Euro


 

 

Quicklink

 

 

Öffnungszeiten

 

  • Montag:07.30-12.30
    14.00-16.00
    Dienstag:07.30-12.30
    14.00-16.00
    Mittwoch:07.30-12.30
    Donnerstag:07.30-12.30
    14.00-18.00
    Freitag:07.30-12.30


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