
Unterschriften und Schriftstücke (z.B. Zeugnisse)
Hinweise:
1. Die zu
beglaubigende Unterschrift muss persönlich in der Bürgerberatung
geleistet werden.
2.
Gebührenfrei sind Beglaubigungen, die
für Erstbewerbungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz benötigt werden!
3. Urkunden (z.B Geburtsurkunden oder Testamente) dürfen bei der Bürgerberatung
nicht beglaubigt werden, sondern im Bereich des jeweils zuständigen
Standesamtes.
Notwendige
Unterlagen:
- Originalschriftstück
- Kopie des Originals
- gültiger
Personalausweis oder Reisepass bei Unterschriftsbeglaubigung.
- Beglaubigungen für Rentenzwecke:
siehe Rentenangelegenheiten.
Gebühren:
1,00 Euro für jede anzufertigende Kopie.
2,00 Euro pro beglau-bigter Unterschrift.
3,50 Euro
pro Dokument.
Quicklink
Öffnungszeiten
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Montag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Dienstag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Mittwoch: 07.30-12.30 Donnerstag: 07.30-12.30 14.00-18.00 Freitag: 07.30-12.30



Beglaubigungen