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Beglaubigungen

Unterschriften und Schriftstücke (z.B. Zeugnisse)

Hinweise:
1. Die zu beglaubigende Unterschrift muss persönlich in der Bürgerberatung geleistet werden.
2. Gebührenfrei sind Beglaubigungen,  die für Erstbewerbungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz benötigt werden!
3. Urkunden (z.B Geburtsurkunden oder Testamente) dürfen bei der  Bürgerberatung nicht beglaubigt werden, sondern im Bereich des jeweils zuständigen Standesamtes.

Notwendige Unterlagen:
- Originalschriftstück
- Kopie des Originals
- gültiger Personalausweis oder Reisepass bei Unterschriftsbeglaubigung.

- Beglaubigungen für Rentenzwecke: siehe Rentenangelegenheiten.



Gebühren:
1,00 Euro für jede anzufertigende Kopie.
2,00 Euro pro beglau-bigter Unterschrift.
3,50 Euro pro Dokument.


 



 

 

Quicklink

 

 

Öffnungszeiten

 

  • Montag:07.30-12.30
    14.00-16.00
    Dienstag:07.30-12.30
    14.00-16.00
    Mittwoch:07.30-12.30
    Donnerstag:07.30-12.30
    14.00-18.00
    Freitag:07.30-12.30


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