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Ausnahmegenehmigungen nach der StVo

Von der Anlegepflicht von Sicherheitsgurten können Personen befreit werden, denen das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder deren Körpergröße weniger als 1,50cm beträgt.

Aus gesundheitlichen Gründen kann auch von der Schutzhelmtragepflicht befreit werden.

Notwendige Unterlagen:
-Ärztliches Attest, aus dem eindeutig hervorgeht, dass das Anlegen eines   Sicherheitsgurtes oder das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Weiterhin muss daraus hervorgehen, wie lange der Hinderungsgrund andauern wird.
-Gültiger Personalausweis oder Reisepass.


Gebühr:
31,00 Euro


 

 

Quicklink

 

 

Öffnungszeiten

 

  • Montag:07.30-12.30
    14.00-16.00
    Dienstag:07.30-12.30
    14.00-16.00
    Mittwoch:07.30-12.30
    Donnerstag:07.30-12.30
    14.00-18.00
    Freitag:07.30-12.30


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