Ausnahmegenehmigungen nach der StVo

Von der Anlegepflicht von Sicherheitsgurten können Personen befreit werden, denen das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen
Gründen nicht möglich ist, oder deren Körpergröße weniger als 1,50cm beträgt.
Aus gesundheitlichen Gründen
kann auch von der Schutzhelmtragepflicht
befreit werden.
Notwendige Unterlagen:
-Ärztliches Attest, aus dem
eindeutig hervorgeht, dass das Anlegen eines
Sicherheitsgurtes oder das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen
Gründen nicht möglich ist. Weiterhin muss daraus hervorgehen, wie lange der Hinderungsgrund
andauern wird.
-Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Gebühr:
31,00 Euro
Quicklink
Öffnungszeiten
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Montag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Dienstag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Mittwoch: 07.30-12.30 Donnerstag: 07.30-12.30 14.00-18.00 Freitag: 07.30-12.30



StVo-Ausnahmen