Ärztliche Untersuchung von Jugendlichen

Hinweis:
Persönliches Erscheinen ist bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht nicht
erforderlich.
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres
ein Beschäftigungs- verhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden
müssen, erhalten auf Antrag hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Notwendige Unterlagen:
-Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Quicklink
Öffnungszeiten
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Montag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Dienstag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Mittwoch: 07.30-12.30 Donnerstag: 07.30-12.30 14.00-18.00 Freitag: 07.30-12.30



Ärztliche Untersuchung von Jugendlichen