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Ärztliche Untersuchung von Jugendlichen

Hinweis:
Persönliches Erscheinen ist bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht nicht erforderlich.

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungs- verhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten auf Antrag hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.


Notwendige Unterlagen:
-Gültiger Personalausweis oder Reisepass

 


 

 

Quicklink

 

 

Öffnungszeiten

 

  • Montag:07.30-12.30
    14.00-16.00
    Dienstag:07.30-12.30
    14.00-16.00
    Mittwoch:07.30-12.30
    Donnerstag:07.30-12.30
    14.00-18.00
    Freitag:07.30-12.30


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