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Wissenwertes über Abfall

Grundsatz der Abfallentsorgung

Zentraler Bestandteil des Abfallrechts ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Zur Schonung natürlicher Ressourcen ist eine klare Hierarchie festgeschrieben: Abfälle sind zunächst möglichst zu vermeiden, sofern sie nicht vermieden werden können, ist zunächst zu prüfen, ob sie stofflich oder energetisch verwertet werden können. Nur solche Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind getrennt zu sammeln und umweltverträglich zu beseitigen. Aus diesem Grundsatz resultiert die getrennte Sammlung von Abfällen aus Haushalten nach ihrer Beschaffenheit unter anderem auch in farblich unterschiedlichen Gefäßen.


 

Mindest-Restmüll-Volumen
Mindest-Restmüll-Volumen

Für die Entsorgung der Abfälle stehen vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung. Jedoch ist die Anzahl und die Größe der gebührenpflichtigen Restmüll behälter nicht frei wählbar, denn jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen ein Mindest-Restmüll-Volumen von 15 Litern pro Person und Woche vorzuhalten. Auch unabhängig von einem Neubezug ist jede wesentliche Veränderung der anfallenden Abfälle, ihrer Menge oder der auf dem Grundstück vorhandenen Personenzahl unverzüglich anzumelden.

Offen stehende Deckel können ein Hinweis dafür sein, dass der vorhandene Abfallbehälter zu klein ist. Sofern die vorhandenen Abfallbehälter für die Aufnahme des regelmäßig anfallenden Abfalls nicht ausreichen, sind zusätzliche oder größere Abfallbehälter zu beantragen. Wird bei mehreren aufeinanderfolgenden Entleerungsterminen festgestellt, dass das bereitgestellte Mindestbehältervolumen nicht ausreicht, so hat der Anschlusspflichtige die Aufstellung eines Abfallgefäßes mit dem nächst größeren Behältervolumen seitens der Stadt Frechen zu dulden. Bei kurzfristigem Anfall von zusätzlichem Restmüll kann ein Beistellsack zur grauen Restmülltonne genutzt werden.


 

Umtausch der Restmülltonne
Umtausch der Restmülltonne

Die Möglichkeit des Umtausches der Restmüllbehälter besteht jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines jeden Jahres. Die Änderungswünsche sind bis spätestens zwei Wochen vor Quartalsende bei der Stadt Frechen, Stadtreinigung , schriftlich durch den Grundstückseigentümer oder die entsprechende Hausverwaltung einzureichen. Ein Umtausch jährlich erfolgt kostenlos. Für jeden weiteren Austausch im Kalenderjahr wird zusätzlich eine Gebühr erhoben. Ausgenommen hiervon sind Anträge, die durch erhebliche Änderungen in der Anzahl der Familienmitglieder oder Mieter begründet und nachgewiesen sind. Die benötigten Formulare können Sie hier ausdrucken.

 

Eigenkompostierer
Eigenkompostierer

Für Eigenkompostierer wird auf Antrag eine Reduzierung auf die gefäßbezogene Abfallbeseitigungsgebühr gewährt. Voraussetzung ist, dass die auf dem Grundstück anfallenden Bio- und Gartenabfälle vollständig, ordnungsgemäß und schadlos kompostiert werden und der Nachweis erbracht wird, dass durch Abfallvermeidung und -verwertung weniger Abfälle anfallen. Von vollständiger Kompostierung ist auszugehen, wenn der Gebührenpflichtige die städtische Bio- und Gartenabfallabfuhr nicht in Anspruch nimmt und je im Haushalt des Antragstellers lebenden Person 25 m² Grab- und Beetfläche ohne Rasenfläche für die Aufbringung von Kompost zur Verfügung stehen.

 

Abfallberatung
Abfallberatung

Für den Abfall, den Sie nicht vermeiden können, brauchen wir Ihre Mithilfe, denn Abfälle können nur dann umweltgerecht verwertet werden, wenn sie sortenrein getrennt gesammelt werden. Abfalltrennung ist daher direkter Umweltschutz und spart außerdem noch Geld, denn gegenüber der Variante „Alles in die Restmülltonne" sind bei vollständiger Abfalltrennung Einsparungen in erheblicher Höhe möglich. Für Information und Beratung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen nehmen Sie mit der Abfallberatung der Stadt Frechen bei der SBF GmbH Kontakt auf. Hinweise dazu, wie einzelne Abfälle entsorgt werden sollten, entnehmen Sie bitte dem „Was wohin?"

 

 



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