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Kurzportrait der Stadt Frechen

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Braune Tonne / Biotonne / Biosäcke der Stadt Frechen
Unter Bioabfällen sind alle im Abfall enthaltenen biologisch abbaubaren nativ- und derivativ -organischen Abfallanteile zu verstehen, d.h. alle im Abfall enthaltenen biologisch abbaubaren organischen Abfallanteile wie z.B. alle kompostierfähigen Küchenabfälle („vor Kochtopf"), Zimmer- und Gartenpflanzen, Sträucher, Strauch- und Baumastschnitt, Rasenschnitt und sonstige Gartenabfälle.

Zur Entsorgung dieser Abfälle bietet die Stadt Frechen die sogenannte Biotonne an. Dieses Gefäß ist als Tonne in den Größen 120 und 240 Liter vorhanden; wahlweise auch als 660-Liter Container.

Die Abfuhr der Biotonnen erfolgt grundsätzlich 14-täglich; in den Monaten Mai bis einschl. November wöchentlich. Eine zusätzliche Gebühr wird für die Biotonne nicht erhoben.


Das gehört in die Biotonne
(Beispiele):

Küchenabfälle wie

- Eierschalen
- Tee-/Kaffeefilter

Gemüseabfälle wie
- Kartoffelschalen (roh)
- Zwiebelschalen
- Salat
- Gemüseputz

Obst-/Fruchtabfälle wie
- Bananenschalen
- Apfelsinenschalen
- verfaultes Obst
- Obstkerne/Nussschalen

Gartenabfälle wie
- verwelkte Blumen
- Blumenerde
- „Unkraut"
- Rasen/Heckenschnitt
- Laub/Zweige

Sonstiges wie
- Sägespäne (unbehandelt)
- Kleintierstreu (wenn kompostierbar

Wichtig: Keine gekochten oder gegarten Essensreste einfüllen!

Wickeln Sie alle organischen Abfälle sorgfältig in Zeitungspapier ein. Wir empfehlen auch das Vorsortiergefäß mit (Tageszeitung etc.) auszulegen. Durch diese Maßnahmen wird Feuchtigkeit gebunden und Geruchsbildung weitgehend vermieden. Dies ist besonders in der warmen Jahreszeit wichtig.

Auch wer keine Biotonne besitzt, kann über den zusätzlich angebotenen Biosack seine anfallenden biologischen Abfälle dennoch einer getrennten Erfassung zuführen. Diese Säcke erhalten Sie bei den Verkaufsstellen im Stadtgebiet und es wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Bitte beachten Sie jedoch, dass nur die städtischen Grünschnittsäcke mit amtlichem Aufdruck bei der Bioabfuhr eingesammelt werden. Andere kompostierbare Säcke, die z. B. im Baumarkt erhältlich sind, werden nicht mitgenommen.

 

Gartenabfälle und Grünschnitt
Besitzer einer Biotonne können am Abfuhrtag der Biotonne ihren Grünschnitt bis zu einer Menge von 2 m³ in gebündelter Form (mit Schnur oder Kordel, keinen Draht oder Klebeband) neben der Biotonne zur Abholung bereitstellen. Wer keine Biotonne besitzt, kann den Grünschnitt ebenso am Abfuhrtag der Biotonne als Bündel am Straßenrand bereitlegen sowie Biosäcke der Stadt Frechen (gebührenpflichtig) benutzen.

 

Ausnahme: Eigenkompostierer im Sinne der Abfallsatzung.

 

Beachten Sie bitte, dass die Länge der Stämme und Äste auf 1 m begrenzt und der Durchmesser der Stämme und Äste höchstens 10 cm betragen darf.

 

Längere und dickere Stämme und Äste können beim Verwertungszentrum des Rhein-Erft- Kreises (VZEK), Tonstraße 1 in Erftstadt Liblar entsorgt werden. Dort können auch ganzjährig Garten- und Grünabfälle gebührenpflichtig abgegeben werden.

 

Öffnungszeiten VZEK:

montags - freitags von 08:00 bis 17.00 Uhr

samstags von 08:00 bis 13:00 Uhr

Tel.: 0 22 35/9 25 10

 

Grünschnitt und Gartenabfälle können samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr auch bei der Stadtbetrieb Frechen GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 10-12, kostenlos angeliefert werden.

 

Hecken und Sträucher dürfen vom 1. März bis 30. September nicht geschnitten werden, weil viele Vögel und Tiere in diesen nisten.

 

 



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